Alle Vorschriften: VDuG
§ 41 Musterfeststellungsklage
§ 43 Verbandsklageregister
§ 42 Revision
Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. Diese bedarf keiner Zulassung.
§ 42 Revision
Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. Diese bedarf keiner Zulassung.
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