§ 308b Maßnahmen hinsichtlich der Vergabe von Wohnimmobilien-Darlehen; Verordnungsermächtigung

Die Aufsichtsbehörde kann nach Anhörung der Spitzenverbände der Unternehmen im Wege der Allgemeinverfügung Beschränkungen bei der Vergabe von Darlehen zum …