(2) Wurde der Versorgungsanwärter automatisch in das Altersversorgungssystem aufgenommen, erhält er außerdem folgende Informationen:
- 1. die ihm zustehenden Wahlmöglichkeiten einschließlich der Anlageoptionen,
- 2. die wesentlichen Merkmale des Altersversorgungssystems einschließlich der Art der Leistungen,
- 3. Angaben dazu, ob und inwieweit die Anlagepolitik Belangen aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung Rechnung trägt,
- 4. Angaben dazu, wo weitere Informationen erhältlich sind.