Der Verein wird aufgelöst:
- 1. durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit,
- 2. durch Beschluss der obersten Vertretung,
- 3. durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins oder
- 4. mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.