(1) Bei der Eintragung ins Handelsregister sind anzugeben:
- 1. die Firma und der Sitz des Vereins,
- 2. die Versicherungszweige, auf die sich der Betrieb erstrecken soll,
- 3. die Höhe des Gründungsstocks,
- 4. der Tag, an dem der Geschäftsbetrieb erlaubt worden ist, und
- 5. die Vorstandsmitglieder.
Ferner ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis die Vorstandsmitglieder haben.