Alle Vorschriften: VAG
§ 180 Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder
§ 182 Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen
§ 181 Aufrechnungsverbot
Gegen eine Forderung des Vereins aus der Beitragspflicht kann das Mitglied nicht aufrechnen.
§ 181 Aufrechnungsverbot
Gegen eine Forderung des Vereins aus der Beitragspflicht kann das Mitglied nicht aufrechnen.
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