(1) Ein ergänzender Online-Dienst eines Sendeunternehmens ist
- 1. die Sendung von Programmen im Internet zeitgleich mit ihrer Sendung in anderer Weise,
- 2. die öffentliche Zugänglichmachung bereits gesendeter Programme im Internet, die für einen begrenzten Zeitraum nach der Sendung abgerufen werden können, auch mit ergänzenden Materialien zum Programm.