(3) Verlangt ein Rechtsinhaber wiederholt fälschlicherweise
- 1. die sofortige Blockierung mutmaßlich erlaubter Nutzungen während des Beschwerdeverfahrens nach § 14 Absatz 4 oder
- 2. die einfache Blockierung nach § 8 wegen einer Entstellung seines Werkes (§ 14 des Urheberrechtsgesetzes),
so ist er für einen angemessenen Zeitraum von dem jeweiligen Verfahren auszuschließen.