(3) Die Eintragung einer qualifizierten Einrichtung in die Liste nach § 4d ist aufzuheben, wenn
- 1. die qualifizierte Einrichtung dies beantragt oder
- 2. die Voraussetzungen für die Eintragung nach § 4d Absatz 2 nicht vorlagen oder weggefallen sind.
§ 4c Absatz 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.