Alle Vorschriften: UKlaG
§ 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung
§ 16 Bußgeldvorschriften
§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht
Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.
§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht
Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.
·