(3) Die folgenden Verpflichtungen können nicht auferlegt werden:
- 1. eine Verpflichtung zur Rechnungserstellung für
- a) zeitunabhängig tarifierte Leistungen im Sinne von Absatz 2 Satz 1 mit Entgelten über 10 Euro,
- b) zeitabhängig tarifierte telekommunikationsgestützte Dienste jeweils mit Entgelten über 2 Euro pro Minute und
- c) alle Dienste, für die ein Legitimationsverfahren erforderlich ist;
- 2. eine Verpflichtung zur Reklamationsbearbeitung der für Dritte abgerechneten Leistungen;
- 3. eine Verpflichtung zur Mahnung und
- 4. eine Verpflichtung zur Durchsetzung der Forderungen Dritter.