Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
- 2. einem Wirbeltier
- a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
- b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.