Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, um eine einheitliche Durchführung der Überwachung zu fördern, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates,
- 1. Vorschriften zu erlassen über
- a) die personelle, apparative und sonstige technische Mindestausstattung von Prüflaboratorien,
- b) die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung privater Sachverständiger, die zur Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben befugt sind;
- 2. Vorschriften über Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Erzeugnissen zu erlassen.