Alle Vorschriften: StPO
§ 83 Anordnung einer neuen Begutachtung
§ 85 Sachverständige Zeugen
§ 84 Sachverständigenvergütung
Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Lege Lata
§ 84 Sachverständigenvergütung
Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Lege Lata
·