§ 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe
Das Gericht ordnet an, daß die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre.
§
459f
Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe
Das Gericht ordnet an, daß die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre.