Alle Vorschriften: StPO
§ 445 (weggefallen)
§ 450 Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerscheinentziehung
§ 449 Vollstreckbarkeit
Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind.
Lege Lata
§ 449 Vollstreckbarkeit
Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind.
Lege Lata
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