Alle Vorschriften: StPO
§ 401 Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger
§ 403 Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren
§ 402 Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers
Die Anschlußerklärung verliert durch Widerruf sowie durch den Tod des Nebenklägers ihre Wirkung.
Lege Lata
§ 402 Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers
Die Anschlußerklärung verliert durch Widerruf sowie durch den Tod des Nebenklägers ihre Wirkung.
Lege Lata
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