Alle Vorschriften: StPO
§ 299 Abgabe von Erklärungen bei Freiheitsentzug
§ 301 Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft
§ 300 Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels
Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.
Lege Lata
§ 300 Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels
Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.
Lege Lata
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