Alle Vorschriften: StPO
§ 155b Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
§ 157 Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
§ 156 Anklagerücknahme
Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.
Lege Lata
§ 156 Anklagerücknahme
Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.
Lege Lata
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