Alle Vorschriften: StPO
§ 150 (weggefallen)
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
§ 151 Anklagegrundsatz
Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
Lege Lata
§ 151 Anklagegrundsatz
Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
Lege Lata
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