§ 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung

In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach § 332 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und § 334 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, jeweils auch in …