Alle Vorschriften: SGB
§ 2 Leistungen
§ 2b Geschlechts- und altersspezifische Besonderheiten
§ 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen
Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen.
§ 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen
Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen.
·