Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden
- 1. ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
- 2. Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
- 3. Pflege in einer stationären Einrichtung und
- 4. häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson
geleistet.