(1) Leistungen zur Deckung von Bedarfen für
- 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
- 2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
- 3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
werden gesondert erbracht.