§ 140 Übergangsregelung für die Bedarfe für Unterkunft während der Karenzzeit

Zeiten eines Leistungsbezugs bis zum 31. Dezember 2022 bleiben bei der Karenzzeit nach § 35 Absatz 1 Satz 2 unberücksichtigt. § 35 Absatz 1 Satz 2 bis 6 …