(2) Die Statistik nach Absatz 1 umfasst folgende Merkmalkategorien:
- 1. Persönliche Merkmale,
- 2. Art und Höhe der Bedarfe,
- 3. Art und Höhe der angerechneten Einkommen, der nach § 82 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 nicht zum Einkommen gehörenden Beträge, der nach § 82 Absatz 2 Satz 2 nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Beträge und der nach § 82 Absatz 3, 4 und 6 sowie nach § 82a abgesetzten Beträge.