Zur Beurteilung der Auswirkungen des Dritten und Fünften bis Neunten Kapitels und zu deren Fortentwicklung werden Erhebungen über
- 1. die Leistungsberechtigten, denen
- a) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40),
- b) Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 bis 52),
- c) (weggefallen)
- d) Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66),
- e) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel (§§ 67 bis 69) und
- f) Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 bis 74)
geleistet wird, - 2. die Einnahmen und Ausgaben der Träger der Sozialhilfe nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel
als Bundesstatistik durchgeführt.