(2) Renten wegen Alters sind
- 1. Regelaltersrente,
- 2. Altersrente für langjährig Versicherte,
- 3. Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
- 3a. Altersrente für besonders langjährig Versicherte,
- 4. Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
sowie nach den Vorschriften des Fünften Kapitels
- 5. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit,
- 6. Altersrente für Frauen.