§ 276b Übergangsregelung für Beschäftigte in Privathaushalten im Übergangsbereich

§ 134 des Vierten Buches findet nur Anwendung auf Beschäftigte in Privathaushalten (§ 8a des Vierten Buches in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nummer 1 des …