Die Beiträge werden getragen
- 1. bei selbständig Tätigen von ihnen selbst,
- 2. bei Künstlern und Publizisten von der Künstlersozialkasse,
- 3. bei Hausgewerbetreibenden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte,
- 4. bei Hausgewerbetreibenden, die ehrenamtlich tätig sind, für den Unterschiedsbetrag von ihnen selbst.