(4) Die Datenstelle der Rentenversicherung stellt für jede Person, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, einen Versicherungsnummernachweis aus, der nur folgende personenbezogene Daten enthalten darf:
- 1. die Versicherungsnummer,
- 2. die Vornamen, den Familiennamen und den Geburtsnamen und
- 3. das Ausstellungsdatum.