(3) Die Renteninformation hat insbesondere zu enthalten:
- 1. Angaben über die Grundlage der Rentenberechnung,
- 2. Angaben über die Höhe einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die zu zahlen wäre, würde der Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung vorliegen,
- 3. eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente,
- 4. Informationen über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen,
- 5. eine Übersicht über die Höhe der Beiträge, die für Beitragszeiten vom Versicherten, dem Arbeitgeber oder von öffentlichen Kassen gezahlt worden sind.