Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen
- 1. ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
- 2. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen,
- 3. Entbindung,
- 4. häusliche Pflege,
- 5. Haushaltshilfe,
- 6. Mutterschaftsgeld.
Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.