(1) Die Satzung muß insbesondere Bestimmungen enthalten über
- 1. Namen und Sitz der Krankenkasse,
- 2. Bezirk der Krankenkasse und Kreis der Mitglieder,
- 3. Art und Umfang der Leistungen, soweit sie nicht durch Gesetz bestimmt sind,
- 4. Festsetzung des Zusatzbeitrags nach § 242,
- 5. Zahl der Mitglieder der Organe,
- 6. Rechte und Pflichten der Organe,
- 7. Art der Beschlußfassung des Verwaltungsrates,
- 8. Bemessung der Entschädigungen für Organmitglieder,
- 9. jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung und Abnahme der Jahresrechnung,
- 10. Zusammensetzung und Sitz der Widerspruchsstelle und
- 11. Art der Bekanntmachungen.