(5) Die Satzung der Arbeitnehmervereinigung muss Bestimmungen enthalten über
- 1. Name, Sitz und Zweck der Vereinigung,
- 2. Eintritt und Austritt der Mitglieder,
- 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder,
- 4. Zusammensetzung und Befugnisse des Vorstandes und der übrigen Organe,
- 5. Voraussetzung, Form und Frist der Einberufung der Mitgliederversammlung, Tätigkeitsbericht und Rechnungslegung durch den Vorstand sowie Zustandekommen und Beurkundung der Beschlüsse.