§ 106b Elektronischer Antrag auf Freistellung von der Anwendung der Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates nach Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

In Deutschland wohnende Personen können bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Freistellung von der Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften gemäß …