Alle Vorschriften: SGB 3
§ 457 Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
§ 459 Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
§ 458 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
§ 73a findet keine Anwendung auf Berufsausbildungen, die vor dem 1. April 2024 begonnen haben.
Lege Lata
§ 458 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
§ 73a findet keine Anwendung auf Berufsausbildungen, die vor dem 1. April 2024 begonnen haben.
Lege Lata
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