§ 405 Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung

Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind in den Fällen des § 404 Abs. 1 sowie des § 404 Abs. 2 Nr. 3 …