Alle Vorschriften: SGB 3
§ 359 Einzug und Weiterleitung der Umlage
§ 361 Verordnungsermächtigung
§ 360 Umlagesatz
Der Umlagesatz beträgt 0,15 Prozent.
Lege Lata
§ 360 Umlagesatz
Der Umlagesatz beträgt 0,15 Prozent.
Lege Lata
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