(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
- 1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
- 2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
- 3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.