(1) Nach dem Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen können in Anspruch genommen werden
- 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere
- a) Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder,
- b) ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
- c) Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
- d) Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel,
- e) Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere
- a) Hilfen zum Erhalten oder Erlangen eines Arbeitsplatzes,
- b) Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung,
- c) sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben,
- 2a. Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere
- a) Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu,
- b) Hilfen zur schulischen Berufsausbildung,
- c) Hilfen zur Hochschulbildung,
- d) Hilfen zur schulischen beruflichen Weiterbildung,
- 3. Leistungen zur Sozialen Teilhabe, insbesondere
- a) Leistungen für Wohnraum,
- b) Assistenzleistungen,
- c) heilpädagogische Leistungen,
- d) Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
- e) Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- f) Leistungen zur Förderung der Verständigung,
- g) Leistungen zur Mobilität,
- h) Hilfsmittel,
- 4. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, insbesondere
- a) Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Unterhaltsbeihilfe,
- b) Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit,
- c) Reisekosten,
- d) Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten,
- e) Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- 5. besondere Leistungen und sonstige Hilfen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben.