(2) Mitglieder, die in der Generalversammlung als Minderheit gegen eine Satzungsänderung gestimmt haben, mit der
- i. neue Verpflichtungen in Bezug auf Einzahlungen oder andere Leistungen eingeführt oder
- ii. die bestehenden Verpflichtungen der Mitglieder erheblich ausgeweitet worden sind oder
- iii. die Kündigungsfrist für den Austritt aus der SCE auf über fünf Jahre verlängert wurde,
können innerhalb von zwei Monaten ab dem Beschluss der Generalversammlung ihren Austritt erklären.