Alle Vorschriften: Rom-I-VO
Artikel 27 Überprüfungsklausel
Artikel 29 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Artikel 28 Zeitliche Anwendbarkeit
Diese Verordnung wird auf Verträge angewandt, die ab dem 17. Dezember 2009 geschlossen werden.
Lege Lata
Artikel 28 Zeitliche Anwendbarkeit
Diese Verordnung wird auf Verträge angewandt, die ab dem 17. Dezember 2009 geschlossen werden.
Lege Lata
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