Alle Vorschriften: REITG
§ 8 Anmeldung als REIT-Aktiengesellschaft
§ 10 Börsenzulassung
§ 9 Sitz
Die REIT-Aktiengesellschaft muss ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland haben.
§ 9 Sitz
Die REIT-Aktiengesellschaft muss ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland haben.
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