(1) Das Gericht teilt folgende Sachverhalte und Entscheidungen mit:
- 1. dem Standesamt, das den Geburtseintrag für ein Kind führt:
- a) Beurkundungen von Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft oder der Mutterschaft und über die familien- oder betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Anerkennung, Zustimmung oder des Widerrufs solcher Erklärungen,
- b) Entscheidungen, durch die das Bestehen oder Nichtbestehen eines Eltern- oder Kindesverhältnisses festgestellt wird, sofern diese eine Eintragung in einem Personenstandsregister erforderlich machen,
- c) Entscheidungen über die Annahme als Kind oder die Aufhebung eines Annahmeverhältnisses sowie eine dem Familiengericht bekannt gewordene Annahme als Kind im Ausland,
- d) Entscheidungen, durch die auf Grund des Transsexuellengesetzes in der bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung
- aa) die Vornamen einer Person geändert oder solche Entscheidungen aufgehoben werden,
- bb) festgestellt wird, dass eine Person als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist,
- 2. dem Standesamt, das das Eheregister führt:
- a) Entscheidungen, durch die die Ehe geschieden oder aufgehoben wird,
- b) Entscheidungen, durch die das Nichtbestehen der Ehe festgestellt wird,
- c) Erklärungen und Entscheidungen nach Nummer 1, durch die sich der Name einer Person ändert, deren Geburt nicht in einem Personenstandsregister im Inland beurkundet ist,
- 3. dem Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister führt:
- a) Entscheidungen, durch die die Lebenspartnerschaft aufgehoben wird,
- b) Erklärungen und Entscheidungen nach Nummer 1, durch die sich der Name einer Person ändert, deren Geburt nicht in einem Personenstandsregister im Inland beurkundet ist,
- 4. dem Standesamt I in Berlin:
- a) Entscheidungen über die Todeserklärung oder die Feststellung der Todeszeit sowie die Anfechtung, Aufhebung oder Änderung solcher Entscheidungen,
- b) Entscheidungen nach den Nummern 1 bis 3, wenn der Personenstandsfall, auf den sich die Mitteilung bezieht, nicht in einem Personenstandsregister im Inland beurkundet ist.