Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
- 1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
- 2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
- 3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.