(2) Die Anmeldung muss enthalten:
- 1. folgende Angaben zum Anmelder:
- a) wenn der Anmelder eine natürliche Person ist: Vornamen und Namen oder, falls die Eintragung unter der Firma des Anmelders erfolgen soll, die Firma, wie sie im Handelsregister eingetragen ist, sowie die Anschrift des Wohn- oder Firmensitzes mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort,
- b) wenn der Anmelder eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist:
- aa) Name oder Firma, Rechtsform sowie Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort des Sitzes; die Bezeichnung der Rechtsform kann auf übliche Weise abgekürzt werden; wenn die juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft in einem Register eingetragen ist, müssen die Angaben dem Registereintrag entsprechen;
- bb) bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht im Gesellschaftsregister eingetragen ist, zusätzlich Name und Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters;
- 2. eine kurze und genaue Bezeichnung der Erfindung;
- 3. die Erklärung, dass für die Erfindung die Erteilung eines Patents beantragt wird;
- 4. gegebenenfalls die Angabe eines Vertreters;
- 5. die Unterschrift aller Anmelder oder deren Vertreter.