(3) Die Anmeldung muß enthalten:
- 1. den Namen des Anmelders;
- 2. einen Antrag auf Erteilung des Patents, in dem die Erfindung kurz und genau bezeichnet ist;
- 3. einen oder mehrere Patentansprüche, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll;
- 4. eine Beschreibung der Erfindung;
- 5. die Zeichnungen, auf die sich die Patentansprüche oder die Beschreibung beziehen.