(2) Das Passregister darf neben dem Lichtbild und der Unterschrift des Passinhabers sowie verfahrensbedingten Bearbeitungsvermerken ausschließlich folgende Daten enthalten:
- 1. Familienname und ggf. Geburtsname,
- 2. Vornamen,
- 3. Doktorgrad,
- 4. Ordensname, Künstlername,
- 5. Tag und Ort der Geburt,
- 6. Geschlecht,
- 7. Größe, Farbe der Augen,
- 8. gegenwärtige Anschrift,
- 8a. E-Mail-Adresse, sofern der Passinhaber in die Speicherung einwilligt,
- 9. Staatsangehörigkeit,
- 9a. Identifikationsnummer nach dem Identifikationsnummerngesetz,
- 10. Seriennummer,
- 11. Gültigkeitsdatum,
- 12. Nachweise über erteilte Ermächtigungen nach § 19 Absatz 4 Satz 2,
- 13. Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Unterschrift von gesetzlichen Vertretern,
- 14. ausstellende Behörde,
- 14a. die örtlich zuständige Passbehörde, wenn diese nicht mit der ausstellenden Passbehörde identisch ist,
- 15. Vermerke über Anordnungen nach den §§ 7, 8 und 10,
- 16. lichtbildaufnehmende Stelle.