Alle Vorschriften: OWiG
§ 88 Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
§ 90 Vollstreckung des Bußgeldbescheides
§ 89 Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
Bußgeldentscheidungen sind vollstreckbar, wenn sie rechtskräftig geworden sind.
Lege Lata
§ 89 Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
Bußgeldentscheidungen sind vollstreckbar, wenn sie rechtskräftig geworden sind.
Lege Lata
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